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Die Voraussetzungen für das Visum
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Alles Wissenswerte zu den Voraussetzungen

 

Welche Voraussetzungen gibt es für das Working Holiday Visum und  was muss ich alles wissen? Hier haben wir alles, was du wissen musst für dich zusammengefasst. Bitte lese alle unsere Hinweise aufmerksam durch, damit es nicht zu "bösen Überraschungen" bei der Beantragung kommt.

Voraussetzungen für die Erteilung des Visums

  • 18-30 Jahre alt (Beantragung bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag möglich)
     
    Vor einiger Zeit diskutierte die australische Regierung, ob sie die Altersgrenze auf 35 Jahre anhebt. Leider ist diese Altersangebung bis auf Weiteres für deutsche Staatsbürger "vom Tisch". Nur Franzosen, Englänger, Kanadier und Iren bis 35 Jahren dürfen das Visum beantragen.


  • Personen mit Kindern unter 18 Jahren können das Visum beantragen, wenn die Kinder NICHT mitreisen!

    Update:
    Personen mit Kindern unter 18 Jahren können das Visum nicht mehr online beantragen, sondern nur in Papierform! Dafür muss ein Anfrageformular abgeschickt werden ("Dependent child" in das Feld "Lodgement enquiry type" eingeben). Dies kann der offiziellen Webseite des Australian Government unter dem Schritt "Apply for the visa / Apply online" entnommen werden.


  • Eine ausreichende Reisekasse für den Aufenthalt muss vorhanden sein. Empfohlen werden min. 5.000 A$ plus die Kosten für ein Rückflugticket, sollte man nur mit einem One-Way-Ticket einreisen.

  • Der Reisepass sollte bei Einreise in Australien mindestens 6 Monate gültig sein, für eine längere Reise natürlich dementsprechend länger.
    Sich mit einem abgelaufenen Pass in Australien aufzuhalten ist verboten!

  • Der Urlaub muss im Vordergrund stehen - NICHT das Arbeiten!

  • Das Visum muss außerhalb von Australien beantragt werden

  • Unter Umständen wird ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder ein Gesundheitszeugnis verlangt

  • Antragsteller für ein "Working-Holiday-Visum", die in einem Krankenhaus als Arzt, Krankenschwester oder Pfleger, einem Kindergarten, einer Vorschule oder Schule, einem Seniorenheim, einer Arztpraxis oder einer anderen Institution mit Schülern, Studenten, Kranken, Hilfsbedürftigen oder Behinderten arbeiten möchten, müssen vor Reiseantritt eine Gesundheitsuntersuchung in Deutschland machen lassen.
    Siehe: Gesundheitsnachweis (ACHTUNG: Die Untersuchung ist kostenpflichtig und NUR in Berlin oder Frankfurt möglich!!)
     
    Wichtiger Hinweis:
    Diese Untersuchung ist NUR interessant für Leute, die Erfahrungen oder eine Berufsausbildung in den oben angegebenen Berufsfeldern haben!!


  • Staatsangehörige eines Landes, mit dem Australien ein "Working Holiday Programm"-Abkommen unterschrieben hat, können das Visum beantragen.
    Aktuelle Liste der teilnehmenden Staaten hier.

  • Ein "Working Holiday Visum" wird nur EINMAL im Leben ausgestellt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Visum ein 2. Mal beantragt werden.

Was darf man mit dem Visum?

  • Nach der Bewilligung des Visums innerhalb von 12 Monaten in Australien einreisen
  • Max. 12 Monate in Australien bleiben
  • Innerhalb der 12 Monate beliebig oft in Australien ein- und ausreisen
  • Max. 4 Monate ein Studium oder eine Ausbildung (auch Sprachschule!) absolvieren
  • Max. 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber arbeiten.

    Unter diesen bestimmten Bedingungen kann man OHNE Genehmigung auch länger als 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber arbeiten.
    Dazu zählt z.B. die Arbeit:
    - an verschiedenen Standorten (Filialen)
    - oder im Bereich Pflanzen- und Tierzucht
    - oder in bestimmten Bereichen im gesamten Northern Territory sowie in den Regionen in Western Australia und Queensland, die nördlich des südlichen Wendekreises liegen (ca. nördlich von Rockhampton)

    Nach der Erteilung des WHV kann man unter diesen bestimmten Voraussetzungen MIT einer Genehmigung auch länger als 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber tätig sein. Für die Genehmigung muss dieser Antrag ausgefüllt und per Post oder E-Mail an die dort angegebene Adresse geschickt werden.

 

Das Visum kann...


... nur noch online beantragt werden
- siehe Wie beantrage ich das Visum?

Brauche ich einen Kontoauszug oder einen Geldnachweis?

Laut der australischen Einwanderungsbehörde brauchte man zur Beantragung des Visums nur dann einen aktuellen Kontoauszug, wenn man das Visum per Post beantragen wollte. Da dies seit dem 01.07.2018 nicht mehr möglich ist, wurde ein Kontoauszug auch nicht mehr benötigt.

Anforderungen seit dem 17. April 2019 verlangen ab sofort wieder einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mindestens 5.000 A$).

Dieses und weitere Kriterien können der offiziellen Seite des Australian Government entnommen werden.

Wichtige Info für Stopover auf der Rückreise

Wer auf der Rückreise in einem südostasiatischen Land (z. B. Thailand) einen Stopp einlegen möchte, muss bei Einreise einen Reisepass besitzen, der noch min. 6 Monate gültig ist.

 

Wichtige Hinweise - bitte lesen!
 

  • UPDATE im Januar 2019:

    Seit Mitte 2018 wird jeder Antrag noch genauer kontrolliert und nahezu jeder Antrag manuell geprüft. Wir raten daher, das Visum MINDESTENS 3 Monate vor Reiseantritt zu beantragen.
      
  • Das Department of Immigration hat bekannt gegeben, dass Wwoofing und Freiwilligenarbeit ab dem 31.08.2015 nicht mehr für das 2. Working Holiday Visum angerechnet werden. Ab 1. September 2015 gilt nur noch bezahlte Arbeit für das 2. Visum.
    Unser Artikel dazu im Reisebine-Blog
     
  • Für komplexe Fragen und eine rechtswirksame Auskunft wendet euch bitte an das Global Service Center in Australien. Ihr erreicht die Mitarbeiter von 9 - 17 Uhr europäischer Zeit unter: +61 2 61960196.
    Die Auskunftsabteilung für Visa-Angelegenheiten in London ist seit dem 14. Mai  2018 geschlossen. Alle Visa-Anliegen werden ab sofort in Australien beantwortet. Die australische Botschaft in Berlin beantwortet KEINE Fragen zu Visa.
     
    Wir von der Reisebine-Redaktion bitten um Verständnis, dass wir weiterführende Fragen, als die, die wir in diesem Artikel bereits aufgegriffen haben, nicht beantworten können.

     

 

 

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Vereinbare ein individuelles und persönliches 30-minütiges Beratungsgespräch mit einem australischen, deutschsprachigen Migration Agent via Telefon, Skype oder Facetime. In diesem Gespräch können spezielle Fragen gezielt gestellt und sofort beantwortet werden.
 

Wie läuft das ab?

  • Zuerst füllt man einen kurzen Fragebogen aus, so dass sich der Migration Agent auf das Gespräch vorbereiten kann
  • Man zahlt per Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift einen einmaligen Betrag von 95 €
  • Nach Durchsicht des Fragebogens durch den Agent erhält man einen Link, über den man unkompliziert einen passenden Termin buchen kann.
     

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zum Beispiel:

  • bekomme ich ein Visum trotz Vorstrafe?
  • ich möchte länger in Australien
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  • ich soll weitere Unterlagen (z.B. s56 request) einreichen
  • das Visum wurde abgelehnt
  • ich habe aus Versehen falsche Angaben gemacht

 

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© Foto oben: Tourism & Events Queensland / Andrew Watson

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